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JunBG – Verbindliche Mitteilung der Schüler über zusätzliche mündliche Abiturprüfungen
Die Schülerinnen und Schüler der 13. Klasse müssen uns bis 09:30 Uhr schriftlich mitgeteilt haben, in welchem Fach bzw. in welchen Fächern sie eine zusätzliche mündliche Prüfung wünschen.