Corona-Maßnahmen ab 11.01.2021
Im Rahmen der Verlängerung des Lockdowns bleiben die Schulen grundsätzlich weiterhin bis zum 31. Januar 2021 geschlossen.
Ausgenommen von der Schulschließung sind nur die Schülerinnen und Schüler aus Klassen/Kursen, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften wird für diese Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung angeboten. Dies gilt nur für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen und beschränkt sich auf die Prüfungsfächer. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt die Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 30. November 2020 fort. Dies bedeutet, dass der Präsenzunterricht unter ständiger Wahrung des Mindestabstands erfolgt. Sofern schulorganisatorisch ein Wechsel von Präsenzunterricht und häuslichem Lernen erforderlich wird, entscheidet hierüber die Schulleitung. Die Schülerinnen und Schüler haben an dem angebotenen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung unter Einhaltung der Hygienevorschriften teilzunehmen.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden nach wie vor im häuslichen Lernen unterrichtet. Dabei sind die Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in der „Handreichung Häusliches Lernen“ vom 15. September 2020 zu beachten.
Schulen können in allen Abschlussklassen auch im Januar unabdingbare Leistungsnachweise in Präsenz unter ständiger Wahrung des Mindestabstands durchführen.
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