Ein kompletter Programmname besteht aus dem
Programmanfang (%_N_), dem Programmbezeichner und
der Programmkennung (_MPF oder _SPF).
Ein Programmbezeichner darf max. 32 Zeichen lang
sein und darf keine Trennzeichen enthalten. Die
ersten beiden Zeichen müssen Buchstaben sein.
Es ist zu beachten, dass bei ähnlichen
Programmnamen Unterschiede bereits innerhalb der
ersten acht Zeichen bestehen sollten! Wenn eine
optische Trennung des Programmbezeichners erfolgen
soll, so muss der Unterstrich ( _ ) verwendet
werden.
Beispiele für Programmbezeichner:
Programmbezeichner
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kompletter Programmname
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MPF100
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%_N_MPF100_MPF
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WELLE
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%_N_WELLE_SPF
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AUFTRAGSNR_9007
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%_N_AUFTRAGSNR_9007_MPF
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Die ersten 24 Zeichen eines Programmbezeichners
werden angezeigt.
Werden die Programme per Diskette in die
Steuerung eingelesen, so darf der Dateiname auf der
Diskette in der Extension keine Ziffern
enthalten!
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