Kauffrau und -mann bzw. Fachpraktiker*in für Büromanagement
Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen (Industrie, Handwerk) oder mit einer Behörde (Öffentlicher Dienst)
Nach Eintragung durch die zuständige Stelle in das Ausbildungsverzeichnis meldet der Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungsbehörde den Auszubildenden oder die Auszubildende bei der Berufsschule an.
Vorgesehen sind gemäß der Stundentafel 37 Unterrichtsstunden pro Unterrichtswoche, davon 8 Stunden allgemeinbildender Unterricht und 29 Stunden Fachunterricht.
Der Fachunterricht gliedert sich in Lernfelder:
1. Ausbildungsjahr: Lernfelder 1-4
2. Ausbildungsjahr: Lernfelder 5-8
3. Ausbildungsjahr Lernfelder 9-13
Organisationsform
Blockunterricht
durch die zuständigen Kammern
Zwischenprüfung: Diese findet nach Ablauf der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung: Diese Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Berufsschüler in Englisch ein Zertifikat abzulegen
(schriftl. und mündliche Zertifikatsprüfung in 3 möglichen Schwierigkeitsstufen)
Neben dem Kammerzeugnis erhält der Auszubildende oder die Auszubildende bei Erreichen des Klassenziels der Abschlussklasse ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.