3-jährige Ausbildungsgänge
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachpraktiker*in für Lagerlogistik (nach erfolgreichem Abschluss Möglichkeit zur Verlängerung zur Fachlageristin/zum Fachlagerist)
2-jähriger Ausbildungsgang:
Fachlagerist*in (nach erfolgreichem Abschluss Möglichkeit zur Verlängerung zur Fachkraft für Lagerlogistik)
Zugangsvoraussetzung
Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen (Industrie, Handwerk)
Anmeldung
Nach Eintragung durch die zuständige Stelle in das Ausbildungsverzeichnis meldet der Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildungsbehörde den Auszubildenden oder die Auszubildende bei der Berufsschule an.
Unterrichtsorganisation
- Vorgesehen sind gemäß der Stundentafel 37 Unterrichtsstunden pro Unterrichtswoche, davon 8 Stunden allgemeinbildender Unterricht und 29 Stunden Fachunterricht.
- Der Fachunterricht gliedert sich in Lernfelder:
- Fachkraft für Lagerlogistik: 14 Lernfelder verteilt auf 3 Lehrjahrjahre
- Fachpraktiker*in für Lagerlogistik: 9 Lernfelder verteilt auf 3 Lehrjahre
- Fachlagerist*in: 9 Lernfelder verteilt auf 2 Lehrjahre
Organisationsform
Blockunterricht
Prüfungen
- Organisation durch die zuständigen Kammern
- Zwischenprüfung: Diese findet nach Ablauf der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Abschlussprüfung: Diese Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt.
Zeugnisse
Neben dem Kammerzeugnis erhält der Auszubildende oder die Auszubildende bei Erreichen des Klassenziels der Abschlussklasse ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.